1746-heute – Akteure auf der Burg

1746 bis heute – Akteure auf Burg und Berg

Wie die Tomburg als Mitgift zu mehreren Familien kam, sich danach ein Adeliger und ein Landrat für ihren Schutz einsetzten, während die Hanggrundstücke am Tomberg zerteilt und spekulativ verkauft wurden und Steinbruchbetreiber mehr und mehr ihre Bausubstanz zerstörten bis endlich Burg und Berg in einer Hand bei der Stadt Rheinbach zusammen kamen.

Der Konflikt zwischen einem der Ganerben auf der Tomburg, Friedrich von Sombreff, und dem Grafen von Jülich-Berg führte im September 1473 zur Belagerung und nachfolgend zu umfassenden Zerstörungen. Dies ist für die Tomburg eine entscheidende Zäsur, denn danach war sie mindestens ihrer Wehrhaftigkeit beraubt. Kollateralschäden am Besitz der Miteigentümer, den ›Ganerben‹ führten zu jahrzehntelangen Schadensersatzforderungen z.B. der Familie Quad. Im Folgenden werden die danach auftretenden maßgeblichen Akteure auf der Burg zeitlich eingeordnet und die jeweiligen Übergänge zu den Familien beschrieben.

Die Tomburg bei der Familie Quad

Nach der Katastrophe von 1473 wurde die Herrschaft über das „Tomburger Ländchen“ als Kondominat von Köln und Jülich aus verwaltet. Der Familienbesitz der Familie Quadt bildete weiterhin den größten Anteil, 1537 übernahmen sie den Anteil der von Rheinecks zusätzlich. Rund 300 Jahre blieb die Tomburg bei den Quadts.

Die Tomburg als Mitgift

Urhandriß von 1823 – Ausschnitt

1746 als Mitgift an ›von Dalwigk‹

Josine Christine Wilhelmine Theodore ist die Tochter von Dietrich Reinhard Christoph von Quadt zu Landscron. Josine heiratet 1746 Johann Otto Ferdinand Albert von Dalwigk zu Lichtenfels. Die Tomburg geht mit Flamersheim und Ringsheim als Mitgift mit und bleibt 50 Jahre bei den von Dalwigks.

1772 als Mitgift an ›von Calcum‹

Deren Sohn Friedrich Wilhelm heiratet 1772 Wilhelmine Friederike Charlotte von Calcum.

1796 als Mitgift an ›von Vincke‹

Die Tochter von Friedrich und Friederike, Eberhardine von Dalwigk, heiratet wiederum 1796 Ernst Idel Jobst Victor Friedrich August Wilhelm von Vincke und die Tomburg gehört wieder zur Mitgift.

1818 als Mitgift (oder vorgezogenes Erbe) an ›von der Schulenburg‹

Deren Tochter, Freiin von Oefte, Flamersheim, Tomburg und Ringsheim, Charlotte Luise Ernestine heiratet schließlich 1818 Friedrich Gebhard Werner von der Schulenburg und erhält als Mitgift die Tomburg. Die von der Schulenburgs kümmern sich in den folgenden Jahrzehnten immer wieder um den Erhalt der Tomburg.

1844 der Tomberg wird Spekulationsobjekt

1844 gehen Burg und Berg getrennte Wege und sind ca. 100 Jahre bei verschiedenen Eigentümern, denn die Schulenburgs verkaufen den Hang des Tombergs an der West-, Nord- und Ostseite mit Flamersheim und Ringsheim an den Immobilienspekulanten Weckbecker; das Burgplateau mit einer Parzelle am Südhang bleibt Eigentum der Schulenburgs. Die Hintergründe dieser Transaktion sind aus den Quellen nicht ersichtlich; die Quellen sprechen allerdings einheitlich von der „Gräfin“ als handelnde Person, während ihr Mann später als Fürsprecher der Burg auftritt. In der zeitlichen Abfolge steckt noch ein kleines Rätsel, denn noch fünf Jahre nach ihrer Hochzeit 1818 zeigt der Urhandriß von 1823 den General von Vincke als nahezu alleinigen Eigentümer von Burg und Berg. Wenn die Tomburg wirklich als Mitgift übergegangen wäre, müssten eigentlich die Schulenburgs als Eigentümer eingetragen sein. Es kann sich dabei aber auch um ein (vorgezogenes) Erbe handeln. Oder aber es zeigt sich hier die Zugehörigkeit der Tomburg zu Flamersheim und Ringsheim. Vermutlich war der Verkauf dieser Anwesen das auslösende Moment und die Tomburg gehörte zu dem „Gesamtpaket“.

Eines ist jedoch sicher: für die Tomburg als schützenswertes Kulturgut liegt hier der Beginn einer katastrophalen Entwicklung, an deren Ende 2/3 des Tombergs mit allen Elementen der Burganlage verloren gegangen sein werden.

Die Hänge des Tombergs sind parzelliert, die Karte zeigt den Zustand zwischen 1865 und 1919. Karte: Urkatasterblatt, Sektion A „Tomberg“ v. 27.07.1821, mit Nachträgen aus den Jahren 1827-1868. Quelle: Walter Fieweger: Dokumentationen zur Geschichte der Tomburg in XVI Einzelheften. Rheinbach 1974. Standort: Stadtarchiv Rheinbach.

Weckbecker verwertet den erworbenen Teil des Tombergs, Flamersheim (mit Ringsheim) hält er zunächst zurück. Bis zu den Ankaufbemühungen der Stadt Rheinbach nach 1868 werden die Hanggrundstücke zum Spielball verschiedener spekulativer Interessen. Nach zwei Jahren ist der zusammenhängende Besitz in mehrere Parzellen geteilt und an verschiedene Eigentümer verkauft worden. 1846 ist dieser Prozess abgeschlossen.

Aus ihm entwickelt sich in den folgenden Jahrzehnten die Geschichte der Steinbrüche, in deren Verlauf die Hangkante im Tagebau immer wieder unterschnitten wurde. Die Folge war ein Abstürzen der fundführenden Schichten mit Gebäudeteilen an den rückschreitenden Hangkanten des Burgplateaus, da diese immer wieder unterhöhlt wurden.

Die Tomburg als Geschenk

1861 kauft die 1847 verwitwete Lina Bemberg Flamersheim und Ringsheim von Weckbecker oder einem zwischengeschalteten Kölner Kaufmann, der in einigen Quellen erwähnt wird. Vielleicht handelt es sich aber auch um einen Makler, der den Handel an die Wuppertaler Familie vermittelt hat, die einen ihrem Stande gemäßen Familiensitz suchte. Die historische Zugehörigkeit der Tomburg zu Flamersheim war offenbar für ihren Sohn Julius Peter Bemberg genug Motivation, 1867 die Tomburg der Familie Schulenburg abzukaufen und sie noch im selben Jahr der Stadt Rheinbach unter Auflagen als Schenkung anzubieten.

Burg und Berg kommen wieder in eine Hand

Mit Unterzeichnung des Schenkungsvertrages wendete sich die Stadt Rheinbach gegen die Steinbruchbetreiber und versuchte mit mäßigem Erfolg Schlimmeres zu verhindern. Schnell wurde klar, dass nur ein Ankauf der Hangparzellen Schutzmaßnahmen ermöglicht. Allerdings löste auch dies erneut Preisspekulationen der Teileigentümer aus, die versuchten, den Preis in die Höhe zu treiben. Die vorliegenden Quellen geben zu den Kaufvorgängen im Einzelnen keine Auskunft. Erst 1949 erscheinen Burg und Berg nach einem Flurbereinigungsverfahren auf einer Parzelle.